Kind

Gut betreut - Fast wie zu Hause

Wenn Papa von 9 bis 18 Uhr arbeitet und Mama vormittags ebenfalls ins Büro muss, dann freuen sich Max und Mira auf ihre Tagesmutter. Das können Ihre Kinder auch! 

>> Alles Wichtige rund um die Kindertagespflege für Eltern – kurz und kompakt in unserer Info-Broschüre für Eltern.

Auf die Bewertungssterne diverser Plattformen verzichten wir sowie die Tagesmütter und Tagesväter in Freiburg ganz bewusst. Umso schöner ist eine so unglaublich tolle Rückmeldung von Eltern, deren Kinder in der Kindertagespflege betreut wurden. Wir danken dafür, dass wir dieses Wahnsinns-„Zeugnis“ für eine unserer Tagesmütter veröffentlichen dürfen – und für die ganz offensichtlich großartige Betreuungsarbeit, die sie leistet!


Kindertagespflege bedeutet Verantwortung
Die Aufgabe von Tagesmüttern und Tagesvätern ist es, die Entwicklung des Kindes zu einer eigenständigen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu fördern. So wie Sie es selbst auch tun.

Kindertagespflege bedeutet Entlastung
Damit beruflichen oder anderen Verpflichtungen nachgekommen werden kann, finden Kinder bei Tagesmüttern und -vätern eine familiäre Atmosphäre zum Spielen und Lernen, zum Essen und Schlafen – vor allem zum Wohlfühlen.

Kindertagespflege bedeutet Flexibilität
Erwerbstätigkeit ist oftmals mit Kindererziehung schwierig vereinbar. Eine qualifizierte und passende Betreuung, die in Absprache auch individuelle Regelungen ermöglicht, bieten Kindertagespflegepersonen … wenn Sie möchten, sogar in Ihrem eigenen Haushalt.


Kindertagespflege findet statt ...

… im Haushalt der Kindertagespflegeperson

Auf selbstständiger Basis betreut eine Tagesmutter oder ein Tagesvater bis zu fünf Kinder bei sich zu Hause.
Wenn mehr als 15 Stunden pro Woche und länger als drei Monate lang Kinder betreut werden, so ist von der Kindertagespflegeperson eine Erlaubnis zur Kindertagespflege beim Jugendamt zu beantragen. Wenn diese Erlaubnis bewilligt wird und die Kindertagespflegeperson damit zur Kinderbetreuung geeignet ist, so sind die Tageskinder automatisch gesetzliche unfallversichert.

  • Bei Kindern unter drei Jahren erstattet die Stadt Freiburg auf Antrag 7,50 € pro Stunde, bei Kindern über drei Jahren 6,50 € – und zwar für 52 Wochen im Jahr. Die Erstattung muss von den Eltern der Tageskinder beantragt (Antrag auf Förderung) werden und kommt direkt der Tagesmutter bzw. dem Tagesvater zugute. Diese haben die Möglichkeit, zusätzlich zum städtischen Zuschuss einen ergänzenden Betrag von den Eltern zu erheben.

… in anderen geeigneten Räumen

Wenn eine Tagespflegeperson entsprechende Räumlichkeiten anmietet, so können bis zu fünf Kinder gleichzeitig betreut werden, bei zwei Kindertagespflegepersonen sind sieben, unter Umständen bis zu neun Kinder möglich. Ob die Räume für die Kindertagespflege geeignet sind und eine Pflegeerlaubnis erteilt werden kann, wird nach einer Begehung durch das Jugendamt und dem TagesmütterVerein Freiburg e.V. entschieden.

  • Bei Kindern unter drei Jahren erstattet die Stadt Freiburg auf Antrag 7,50 € pro Stunde, bei Kindern über drei Jahren 6,50 € – und zwar für 52 Wochen im Jahr. Die Erstattung muss von den Eltern der Tageskinder beantragt (Antrag auf Förderung) werden und kommt direkt der Tagesmutter bzw. dem Tagesvater zugute. Diese haben die Möglichkeit, zusätzlich zum städtischen Zuschuss einen ergänzenden Betrag von den Eltern zu erheben.

… im Haushalt der Eltern

Wenn die Kindertagespflege im Haushalt der Eltern des Tageskindes stattfindet, so werden die Eltern damit zum Arbeitgeber der Kinderbetreuerin. In diesem Fall sind von den Eltern arbeitsrechtliche Bestimmungen zu befolgen und Beiträge zur Sozialversicherung bzw. zur gesetzlichen Unfallversicherung zu erstatten.

  • Als Kinderbetreuerin liegt der Durchschnitts-Stundenlohn bei mindestens 12,50 € brutto. Für die Eltern als Arbeitgeber fallen zusätzlich noch die hälftigen Sozialversicherungsbeiträge an.
  • Bei Kindern unter drei Jahren erstattet die Stadt Freiburg auf Antrag 7,50 € pro Stunde, bei Kindern über drei Jahren 6,50 € – und zwar für 52 Wochen im Jahr. Die Erstattung muss von den Eltern der Tageskinder beantragt (Antrag auf Förderung) werden und wird diesen direkt überwiesen.

TagesmütterVerein Freiburg e.V.

Ich liebe meine Tochter über alles. Aber ich mag auch meine Arbeit sehr gerne. Beides zu vereinbaren, das war mit Hilfe einer Tagesmutter problemlos möglich – Ich weiß meine Tochter so liebevoll und gut betreut wie zu Hause!

Miriam Schwarz
Mutter

 

Alles Wichtige

rund um die Kindertagespflege für Eltern – kurz und kompakt in unserer Info-Broschüre.

 

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